Was ist ein Sachverständiger?
Der öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige hat durch seine öffentliche Bestellung die überdurchschnittliche Fachkenntnis in seinem jeweiligenBestellungsgebiet vor einer Prüfungskommission nachgewiesen. Er unterliegt durch quasi„Überwachung“ der ihn bestellenden Industrie- und Handelskammern einer ständigenfachlichen Kontrolle. Darüber hinaus ist er auch nur für einen bestimmten Zeitraum ö.b.u.v.